0641 460 60 300

Erreichbarkeit: Mo – Fr 10 - 13 Uhr

Privatpatienten und Versorgung für Selbstzahler

Als Privatversicherter oder Selbstzahler sind Sie herzlich eingeladen, unser Orthopädisch-Unfallchirurgisches Zentrum Gießen jederzeit aufzusuchen. Auch Patienten, die selbst zahlen möchten oder das Prinzip der Kostenerstattung gewählt haben, sind bei uns willkommen.

Behandlung ohne Wartezeit im OUZ Gießen

Patienten, die privat versichert sind und Selbstzahler können Termine über unsere Privatsprechstunden-Hotline vereinbaren.

Grundsätzlich ist es aber unsere Philosophie, keinen Unterschied in der Behandlung von Kassen- und Privatpatienten zu machen. Jeder Patient wird bestmöglich betreut. Dank unserer engen Vernetzung mit medizinischen Partnern ermöglichen wir zeitnahe weiterführende Untersuchungen und Behandlungen.

Wir bieten optimale Bedingungen für Untersuchungen und Operationen und können bei Bedarf auch die ein oder andere Überholspur einschlagen.

Zusätzlich zu unserem breiten Spektrum an Therapiemöglichkeiten für gesetzlich und privat Versicherte bieten wir spezielle Sprechstunden für beide Patientengruppen an.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und erleben Sie exzellente orthopädische Versorgung in unserem Zentrum.

Vereinbaren Sie jetzt online Ihren Termin bei uns im OUZ Gießen.

Wichtige Hinweise

1. Terminabsagen

Unsere Praxis ist eine Bestellpraxis/Terminsprechstunde. Wir reservieren die Zeit exklusiv für Sie.

Kurzfristige Terminabsagen sind bis zu 24 Stunden vor Terminbeginn kostenlos möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen erheben wir gemäß § 615 BGB, eine Ausfallgebühr von 40 Euro.

Terminabsage per Telefon* 0641 46060300 oder E-Mail info@ouz-giessen.de

* Erreichbarkeit: Mo – Fr 10 – 13 Uhr

2. Hinweis zu Begleitpersonen

Um unsere Wartezimmerkapazitäten zu schonen, bitten wir Sie, möglichst ohne Begleitung zu Ihrem Termin zu erscheinen.

Eine Ausnahme machen wir selbstverständlich, wenn eine Begleitung notwendig ist:

  • Medizinische Unterstützung – z. B. bei Hilfsbedürftigkeit
  • Sprachliche Unterstützung – als Übersetzungshilfe
  • Minderjährige Kinder – maximal eine Begleitperson


Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr OUZ Team